Werkvertragsrecht Passau

Werkvertragsrecht Passau

Ein Werkvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, bei dem sich beide Vertragspartner auf eine gegenseitige Erbringung von Leistungen einigen. In der Regel sieht das so aus, dass der eine Vertragspartner irgendeine Art von Werk erstellt, zum Beispiel in Form einer Reparatur, einer Installation, sonstigen handwerklichen Arbeiten oder auch in Form einer Transportleistung oder der Erstellung eines Gutachtens. Der andere Vertragspartner erbringt seine Leistung durch die Vergütung (Werklohn) der Leistung des anderen Partners. Wenn einer der beiden Partner nun seinen Teil der Abmachung nicht einhält, ist eine rechtliche Beratung im Werkvertragsrecht Passau hilfreich. Wir in Passau übernehmen diese rechtliche Beratung und auch die Vertretung im Werkvertragsrecht unabhängig davon, ob Sie die Partei sind, die sich auf die Erstellung des Werks verständigt hat oder ob Sie der Werkvertragsnehmer sind. Unsere Kanzlei in Passau verfügt über viele Jahre Erfahrung und großes Know How im Bereich Werkvertragsrecht und kann Ihnen dieses Wissen und diese Erfahrung zur Verfügung stellen mit dem Ziel, Ihre Interessen zu wahren und vor Gericht oder außergerichtlich ein Ergebnis herbeizuführen, das Sie vollumfänglich zufrieden stellt.
Als Anwalt für Werkvertragsrecht kann ich Sie in Passau bereits vor der zu erbringenden Leistung unterstützen, indem ich Ihnen helfe, den Vertrag so konform mit der aktuellen Gesetzeslage (seit dem 1. Januar 2018 gibt es eine umfassende Reform des Werkvertragsrechts) zu formulieren, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und Ihnen keine Schwierigkeiten oder Überraschungen drohen. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen zusammen den Vertrag gemäß den Grundlagen im Werkvertragsrechtin Passau aufzusetzen und dabei Ihre Interessen zu wahren.
Wenn es dafür zu spät ist, weil einer der beiden Partner im Bereich Werkvertragsrecht Forderungen stellt, die der andere Partner nicht zu erfüllen bereit ist, kann ich Sie als Anwalt für Werkvertragsrecht in Passau dennoch unterstützen. Haben Sie zum Beispiel als Unternehmer ein Werk erstellt, indem Sie eine Reparatur vorgenommen oder eine andere handwerkliche Tätigkeit ausgeführt haben, die der andere Vertragspartner nicht als die Leistung anerkennt, die er erwartet, ist ein Konflikt vorprogrammiert. Wenn die andere Partei nun wegen dieser Einschätzung die Vergütung Ihres Werks verweigert, wird es schwierig, Ihr Recht durchzusetzen, ohne die Hilfe eines Anwalts für Werkvertragsrecht in Passau in Anspruch zu nehmen. Auch im umgekehrten Fall kann es angebracht sein, sich im Bereich Werkvertragsrecht in Passau Unterstützung zu sichern. Der Werkvertragsnehmer hat natürlich auch seine Rechte und ist zum Beispiel nicht verpflichtet, den Werklohn zu zahlen, wenn die andere Partei lediglich ein Bemühen geltend machen kann, aber das konkrete Werk nicht so hergestellt hat, wie es von beiden Seiten vereinbart worden ist.
In diesem Fall kann ich Ihnen dabei helfen, mit der anderen Partei eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Oft ist es im Interesse beider Parteien, es nicht zu einem gerichtlichen Urteil kommen zu lassen, da dieses mit Kosten verbunden sein kann, die den eigentlichen Werklohn übersteigen. Wenn auch das nicht möglich ist, vertrete ich Sie natürlich auch als Anwalt vor Gericht, um dann auf diesem Wege Ihre Interessen in Passau durchzusetzen.
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