Betreuungsrecht

Betreuungsrecht Passau

Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Betreuung, die 1992 die frühere Vormundschaft abgelöst hat. Einen Betreuer erhalten die Personen, die sich selbst nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern können. Das ist unabhängig vom Alter, es kommt auf den geistigen oder körperlichen Zustand an. Bei einer Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht prüfen Richter, inwieweit Betroffene die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung erfüllen. Sie setzt neben Volljährigkeit insbesondere eine ausreichend starke Überforderung mit Herausforderungen des Alltags voraus. Zugleich gibt es keine Alternativen wie soziale Dienste und helfende Nachbarn, die eine rechtliche Betreuung überflüssig machen. Der rechtlichen Betreuung entgehen Sie mit einer Vorsorgevollmacht!

Präventiv handeln: die Vorsorgevollmacht

Wer sich um diese Aspekte im Betreuungsrecht in Passau nicht kümmert, kann das später vielleicht nicht mehr korrigieren. Vielfach befasst sich das Betreuungsrecht von Amts wegen mit einer rechtlichen Betreuung und bestimmt einen gesetzlichen Betreuer. Dabei handelt es sich oftmals um Berufsbetreuer, die keinen persönlichen Bezug zu den Betreuten in Passauaufweisen. Alternativ können Betroffene selbst die rechtliche Betreuung beantragen.

Besser ist die Vorsorge. In unserer Kanzlei für Betreuungsrecht in Passau erläutern wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten. Nutzen Sie diese Chance und bestimmen Sie selbst, wer Sie nach einem Unfall oder aufgrund eines altersbedingten körperlichen und geistigen Abbaus betreuen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht als eine von zwei verbreiteten Varianten schaffen Sie Sicherheit! Mit dieser Vollmacht schließt eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson in Passau alle wichtigen Rechtsgeschäfte ab und trifft grundlegende Entscheidungen.

Betreuungsrecht in Passau: Betreuungsverfügung als Alternative

Als weitere Option gibt es die Betreuungsverfügung. Mit diesem Dokument schlagen Sie eine Person vor, die Ihre Betreuung übernehmen soll. Die Berufung erfolgt durch das Betreuungsgericht, das anschließend den Betreuer eng überwacht. Folgenreiche Handlungen wie bei kostspieligen Rechtsgeschäften muss er durch das Gericht genehmigen lassen, das schreibt das Betreuungsrecht in Passau vor. Die Betreuungsverfügung empfiehlt sich für Menschen, die in ihrem Umfeld keiner Person vollständig vertrauen. Existiert dagegen ein ausreichendes Vertrauensverhältnis zu einer Person, spricht viel für eine Vorsorgevollmacht. Bei einer Vorsorgevollmacht schaltet sich kein Gericht ein, das reduziert den Aufwand und der Bevollmächtigte kann in Passau frei agieren.

Patientenverfügung in Passau ebenfalls empfehlenswert

Beide Varianten sind nicht mit einer Patientenverfügung zu verwechseln. Mit einer Patientenverfügung übertragen Sie keine Kompetenzen, stattdessen geben Sie eindeutige inhaltliche Anweisungen für den Fall einer medizinischen Notsituation. Wir raten Ihnen dazu, neben Urkunden im Vorsorgevollmachts- und Betreuungsrecht in Passau eine Patientenverfügung in Betracht zu ziehen. Sie ersparen Angehörigen durch klare Regelungen schwierige ethische Überlegungen.

Streitfälle im Betreuungsrecht: Lassen Sie sich professionell vertreten!

Diese Vorsorge im Betreuungsrecht und in benachbarten Rechtsfeldern bildet den Schwerpunkt unserer Arbeit. Darüber hinaus vertreten wir Sie, wenn es im Betreuungsrecht zu juristischen Auseinandersetzungen in Passau kommt. So kommt es in einigen Familien zum Streit bei der Frage, ob eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung rechtmäßig ist. Meist bezweifeln Angehörige, dass Pflegebedürftige die Unterschrift im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte geleistet haben. Andere Betroffene wehren sich gegen Urteile des für das Betreuungsrecht zuständigen Gerichts. Sie wollen die Betreuung von Amts wegen verhindern oder ihren bisherigen Betreuer austauschen. Auch in diesen und in vielen weiteren Fällen können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Spezialisten für das Betreuungsrecht in Passau wenden!

Nach oben scrollen
Scroll to Top