Privatversicherungsrecht

Privatversicherungsrecht Passau

Gerade Privatpersonen kennen häufig nicht den vollen Umfang Ihrer Versicherungen. Oftmals kommt es vor, dass auf dem Gebiet des Privatversicherungsrecht Unstimmigkeiten entstehen, weil Versicherungsgeber nicht in dem Umfang haften wollen, wie der Versicherungsnehmer sich das vorstellt. Aus diesem Grund biete ich in meiner Kanzlei in Passau fachkundige Unterstützung um den Umfang Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung klar zu bestimmen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Im Falle der Berufsunfähigkeit soll diese Versicherung den Lebensunterhalt des Versicherten weiterhin absichern.

Unfallversicherung:
Die Unfallversicherung deckt vornehmlich schwere Unfälle ab, die bleibende gesundheitliche Schäden mit sich bringen.

Krankenversicherung:

Die Krankenversicherung deckt die im Falle einer Erkrankung durch Folgerisiken, Leistungsausfall und die Pflege- sowie Heilbehandlung entstandenen kosten ab.

Pflegeversicherung:

Die Pflegeversicherung dient dem Versicherten als Absicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit und schützt vor den damit einhergehenden Kosten.
In meiner Kanzlei in Passau klären wir alle wichtigen Einzelheiten des Privatversicherungsrechts, sodass Sie stets darüber Bescheid wissen, welche Leistungen Sie von Ihrer Versicherung erwarten können. Im Falle einer nicht gezahlten Leistung vertreten wir Sie zuverlässig vor Gericht und bei außergerichtlichen Einigungen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Kontaktieren Sie mich in Passau, um umfassende Informationen über das Privatversicherungsrecht zu erhalten.

 

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