Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage Passau

Mit einer Kündigungsschutzklage wehren Sie sich vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Passau gegen eine Kündigung Ihres Beschäftigungsverhältnis. Wichtig: Sie müssen diese spätestens drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung einreichen. In dieser ersten Instanz besteht zwar keine Anwaltspflicht, aber eine professionelle juristische Unterstützung empfiehlt sich dringend. Sie profitieren bei einer anwaltlichen Vertretung in Passau von einer kompetenten Beratung und Betreuung. Im Erstgespräch erläutert Ihnen ein erfahrener Jurist, ob sich ein juristisches Vorgehen lohnt.

Kündigungsschutzklage in Passau: Voraussetzungen und Ablauf

Bei einer Kündigungsschutzklage in Passau kommt es darauf an, ob Sie sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen können. Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nur für Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten. Darüber hinaus müssen Sie mindestens seit sechs Monaten in diesem Betrieb arbeiten, dabei handelt es sich um die sogenannte Wartezeit.

Treffen diese beiden Voraussetzungen auf Sie zu und halten Sie die dreiwöchige Frist zur Klageeinreichung ein, bittet das Arbeitsgericht in Passau zu einem Gütetermin. Im Rahmen dieses Verfahrens können sich beide Seiten gütlich einigen, zum Beispiel auf eine Abfindung. Andernfalls beurteilt das Gericht die Kündigungsschutzklage einige Monate später bei einem Kammertermin. Gewinnen Sie diesen Prozess in Passau, muss Sie Ihr Arbeitgeber nachträglich vergüten. Zudem ist die Kündigung ungültig, sodass er sie weiterbeschäftigen muss.

In beiden Fällen gibt es die Möglichkeit, dass die unterlegene Partei Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegt. Bei seltenen Prozessen verhandelt im Anschluss das Bundesarbeitsgericht einen Sachverhalt, dafür existieren jedoch hohe Hürden.

Vielfältige Kündigungsgründe

Das Kündigungsschutzgesetz sieht unterschiedliche Gründe für eine Entlassung vor. Vom konkret genannten Grund hängt oftmals die Erfolgschance einer Kündigungsklage ab. Bei einer personenbedingten Kündigung in Passau kann zum Beispiel eine langfristige Erkrankung des Arbeitnehmers vorliegen, ein Verschulden muss er sich nicht vorwerfen. Verhaltensbedingte Kündigungen basieren auf einem Fehlverhalten. Beschäftigte erfüllen die vorgeschriebene Arbeitsleistung nicht, sie missachten Anweisungen, kommen dauernd zu spät oder stören den Betriebsfrieden. Von diesen beiden Kategorien sind betriebsbedingte Kündigungen aus zu unterscheiden: Aus betriebswirtschaftlichen Motiven wie Umsatzeinbußen entlassen Firmen Arbeitnehmer, hierbei müssen sie eine Sozialauswahl vornehmen.

Kündigungsschutzklage: Prüfung des Kündigungsgrunds

Eine wesentliche Leistung eines Anwalts für Arbeitsrechts in Passau ist es, den hervorgebrachten Kündigungsgrund auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Bei einer bewiesenen Straftat wie einem Diebstahl gibt es keine Chance auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage. Bei zahlreichen anderen Kündigungen zahlt sich eine Kündigungsschutzklage in Passau aus, jeder Einzelfall verdient eine genaue Analyse. Eine personenbedingte Kündigung aufgrund einer Erkrankung bewerten Arbeitsrichter zum Beispiel abweichend, es kommt auf die Art der Erkrankung und der Arbeit sowie die gesundheitliche Prognose an. Bei einem Fehlverhalten spielt bei einer Kündigungsschutzklage eine wichtige Rolle, ob Arbeitgeber davor ausreichend abgemahnt haben.

Dank Klage eine ansprechende Abfindungssumme erzielen

Häufig geht es bei einer Kündigungsschutzklage in Passau nicht darum, tatsächlich auf eine Weiterbeschäftigung hinzuwirken. In vielen Fällen ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestört, sodass beide Seiten kein Fortbestehen des Arbeitsvertrags wünschen. Die Klage zielt darauf ab, eine Abfindung zu erreichen. Eine Kündigungsschutzklage über zwei Instanzen dauert lang und ist für Unternehmen teurer. Zudem wollen sie im Regelfall rasch Rechtssicherheit. Aus diesen Gründen lassen sich Arbeitgeber meist auf Verhandlungen über eine Abfindung ein.
 

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