Abstandsunterschreitung Passau

Abstandsunterschreitung Passau

Jeder der in Passau seinem vorausfahrenden Fahrzeug zu dicht auffährt, begeht eine Abstandsunterschreitung. Dass alle Verkehrsteilnehmer nach vorne genug Platz einhalten ist wichtig, damit es nicht zu Auffahrunfällen kommt. Muss in einer Gefahrensituation in Passau plötzlich gebremst werden, können Fahrer, die eine Abstandsunterschreitung begehen, nicht rechtzeitig reagieren und dahren ihrem Vordermann hinten auf das Fahrzeug auf. Sie gefährden damit nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Abstandsunterschreitung gehört zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr, auch in und um Passau.

Als Faustregel gilt, dass man so viele Meter Abstand einhalten sollte, wie die Hälfte des Tachowertes beträgt. Fährt man also mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h, sollte der Abstand zum vorausfahrenden Auto mindestens 50 Meter betragen, damit man keine Abstandsunterschreitung in Passau begeht. Innerorts kann man sich zudem daran orientieren, dass der Abstand mindestens eine Sekunde betragen soll. Außerhalb von Passau, also auf Autobahnen, Schnellstraßen sowie Bundes- und Landstraßen gilt ein Abstand von mindestens zwei Sekunden zur Verhinderung einer Abstandsunterschreitung. Den korrekten Abstand einzuhalten ist aber nicht immer ganz einfach. Gerade in unübersichtlichen Situationen oder wenn auf der Autobahn außerhalb von Passau ein Fahrzeug vor Ihnen einscherrt, geraten Sie in die Gefahr eine Abstandsunterschreitung zu begehen. In solchen Fällen sollten Sie innerhalb einer Zeitraums von drei Sekunden dafür sorgen, dass der richtige Abstand zwischen Ihnen und dem vorausfahrenden Fahrzeug wiederhergestellt wird.

Eine Abstandsunterschreitung ist kein Kavaliersdelikt. Ein Auffahrunfall kann schlimme Folgen haben. Wenn Sie eine Abstandsunterschreitung in Passau begehen und dabei erwischt werden, müssen Sie also mit einer Strafe in Form eines Bußgeldes, Punkten in Flensburg sowie dem vorrübergehenden Entzug des Führerscheins rechnen. Die Höhe der Sanktion ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit sowie dem dabei eingehaltenen Abstand. Eine Abstandsunterschreitung in Passau bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h wird mit einem Bußgeld von 25 EUR bestraft. Liegt eine Gefährdung vor, erhöht sich der Betrag auf 30 EUR. Bei zusätzlicher Sachbeschädigung werden 35 EUR fällig. Liegt eine Abstandsunterschreitung in Passau bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h vor, gibt es zusätzlich zum Bußgeld von mindestens 75 EUR einen Punkt dazu. Bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes sind es bereits zwei Punkte. Ein Fahrverbot von einem Monat ist in Fällen einer solchen Abstandsunterschreitung ebenfalls wahrscheinlich. Beträgt Ihr Abstand in Passau weniger als 2/10 des halben Tachowertes ist der Führerschein für zwei Monate weg, bei einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes sind es drei Monate.

Eine beständige Abstandsunterschreitung, vor allem wenn sie in Kombination mit Schneiden oder ständigem Aufblenden einhergeht, kann zudem als Drängeln definiert werden. Sie stellt somit eine Nötigung dar. Wird Ihnen eine Abstandsunterschreitung in Passau als Nötigung ausgelegt, dann haben Sie nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern eine Straftat. In solchen Fällen drohen Ihnen neben den bereits erwähnten Sanktionen weitere Maßnahmen. Ein solches Vergehen in Passau kann zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Welches Strafmaß tatsächlich verhängt wird, wird im Einzelfall entschieden.

Wir unterstützen Sie mit viel Erfahrung und Fachkompetenz bei allen Fragen und Anliegen rund im die Abstandsunterschreitung in Passau.

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