Anhörungsbogen Passau

Anhörungsbogen Passau: Das müssen Sie beachten

Zu schnell unterwegs oder „bei Rot über die Kreuzung“ – wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, wird in der Regel mit einem Bußgeld bestraft. Doch noch bevor Ihnen in Passau der Bußgeldbescheid zugestellt wird, erhalten Sie einen sogenannten Anhörungsbogen. Erfahren Sie, welche Funktionen dieser erfüllt und was Sie beim Ausfüllen beachten müssen.

Was ist ein Anhörungsbogen und welche Funktionen erfüllt er?

Wenn Sie in Passau geblitzt wurden oder eine rote Ampel überfahren haben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Im ersten Schritt des Bußgeldverfahrens erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Dieser erfüllt folgende Funktionen: Zum einen dient er der zuständigen Behörde in Passau dazu, den Verkehrssünder zu ermitteln. Zum anderen eröffnet Ihnen die Möglichkeit, zum Sachverhalt Stellung zu beziehen.

Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen – was sind die Unterschiede?
Mitunter bekommen Verkehrssünder in Passau keinen Anhörungs-, sondern einen Zeugenfragebogen zugeschickt. Dies ist der Fall, wenn die zuständige Behörde in Passau schon weiß, dass der PKW-Halter die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat – zum Beispiel, wenn die Person auf dem Blitzerfoto offensichtlich weiblich ist, der Fahrzeughalter aber nachweislich ein Mann ist. Wenn das Verkehrsdelikt mit einem Firmenwagen begangen wurde, erhalten Sie ebenfalls einen Zeugenfragebogen. Den Anhörungsbogen bekommt Ihr Arbeitgeber als Halter des Fahrzeugs.

Welche Informationen enthält ein Anhörungsbogen?
Der Anhörungsbogen gibt Auskunft darüber, wo in Passau und zu welcher Uhrzeit die Ordnungswidrigkeit passiert ist und um welchen Verstoß es sich handelt. Zum Beispiel enthält er Informationen darüber, wie viel Sie zu schnell gefahren sind. Weiterhin benennt er die Zeugen des Vorfalls. Das können die Polizeibeamten oder Mitarbeiter Straßenverkehrs- oder Ordnungsamtes in Passau sein. Vielfach sind Beweismittel, wie das „Blitzerfoto“, sowie Details zum Messgerät aufgeführt. Häufig enthält ein Anhörungsbogen Auszüge aus dem Bußgeldkatalog und gibt Ihnen Aufschluss über Höhe des zu erwartenden Bußgeldes.

Welche Angaben enthält ein Anhörungsbogen nicht?
Eine Aufforderung zur Zahlung einer Geldbuße ist im Anhörungsbogen noch nicht enthalten. Diese erhalten Sie erst mit dem Bußgeldbescheid.

Welche Fristen gelten nach Erhalt eines Anhörungsbogens?
In der Regel sollten Sie nach Erhalt eines Anhörungsbogens innerhalb von einer Woche reagieren. Lassen Sie diese Frist verstreichen, erlässt die zuständige Behörde in Passau einen Bußgeldbescheid.

Welche Angaben müssen Sie im Anhörungsbogen machen – und welche nicht?
Sie sind verpflichtet, alle im Anhörungsbogen enthaltenen Angaben zu Ihrer Person zu prüfen, diese gegebenenfalls zu korrigieren und an die zuständige Behörde in Passau zurückzusenden.

Sie müssen jedoch keine Angaben machen, die sich auf den Tatbestand selbst beziehen. Hintergrund: Niemand ist verpflichtet, sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen.

Falls nicht Sie selbst als Halter des Fahrzeugs die Ordnungswidrigkeit in Passau begangen haben, sondern eine andere Person, steht es Ihnen frei, diese im Anhörungsbogen zu benennen. Keinesfalls sollten Sie sich jedoch dazu verleiten lassen, falsche Angaben zum Fahrer zu machen. Damit machen Sie sich unter Umständen nach § 164 StGB strafbar.

Was passiert, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht zurücksenden?

Sollten Sie die Frist für die Rücksendung verstreichen lassen, wird die verantwortliche Behörde in Passauhöchstwahrscheinlich einen Bußgeldbescheid erlassen. Dieser stellt eine Zahlungsaufforderung dar. Es steht Ihnen frei, sich gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Lassen Sie sich dazu unbedingt anwaltlich beraten.

 

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