Ehevertrag

Ehevertrag Passau

Die Eingehung der Ehe hat zahlreiche rechtliche Auswirkungen. Einige dieser gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen können die Ehegatten abändern und eigenständig regeln, indem sie vor oder während der Ehe einen Ehevertrag abschließen. Bevor Sie einen Ehevertrag in Passau unterschreiben, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Erfahren Sie deshalb im Folgenden, was ein Ehevertrag ist und wo Sie in Passau diesbezüglich kompetente Beratung und Unterstützung erhalten.

Allgemeine Informationen zum Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen künftigen oder bereits verheirateten Ehegatten. Bei gleichgeschlechtlichen Partnern spricht man von einem Lebenspartnerschaftsvertrag. Ziel eines Ehevertrages ist es, gesetzliche Bestimmungen durch einvernehmliche Regelungen abzubedingen oder zu modifizieren. Falls Sie ebenfalls den Abschluss eines Ehevertrags in Passau in Betracht ziehen, sollten Sie sich vorab vor allem über drei Themenkomplexe fachkundig beraten lassen. In der Praxis stehen nämlich immer wieder drei große Regelungsbereiche im Vordergrund, bei denen die Parteien durch einen Ehevertrag vom Gesetz abweichen. Dabei handelt es sich erstens um Fragen des Güterstandes, also um die Aufteilung des Vermögens nach der Beendigung einer Ehe. Zweitens geht es um Fragen des Versorgungsausgleichs. Hierbei steht der Ausgleich von Rentenansprüchen im Vordergrund. Schließlich treffen Ehegatten in einem Ehevertrag häufig Feststellungen zum nachehelichen Unterhalt. Ein Ehevertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Zu beachten ist allerdings, dass zur Wirksamkeit eines Ehevertrages eine besondere Form einzuhalten ist. Denn gemäß § 1410 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen die (künftigen) Ehegatten ihren Ehevertrag notariell beurkunden lassen. Angesichts der weitreichenden Folgen hält der Gesetzgeber eine vorherige Beratung der Vertragsparteien für unabdingbar. Dies sollten Sie bedenken, bevor Sie einen Ehevertrag in Passau unterzeichnen.

Zuverlässige Hilfe bei Ihrem Ehevertrag in Passau

Damit Sie bei Ihrem Ehevertrag in Passau keine voreiligen Fehlentscheidungen treffen, erhalten Sie bei unserer Kanzlei in Passau eine verlässliche und kompetente Beratung. Diese umfasst zunächst sämtliche Rechtsfragen des Güterstandes. Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, so leben die Ehegatten automatisch im gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer etwaigen Scheidung der Ehe wird sodann der Zugewinn ermittelt. Darunter ist das Vermögen zu verstehen, das beide Ehegatten zwischen Eheschluss und Scheidung gemeinsam erwirtschaftet haben. Anschließend wird diese Summe dergestalt aufgeteilt, dass jeder Ehegatte am Ende den gleichen Vermögenszuwachs aufweist. Falls diese Vermögensaufteilung nicht gewünscht ist, können die Ehegatten im Rahmen eines Ehevertrages etwa vereinbaren, dass anstelle der Zugewinngemeinschaft der Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gilt. Möglich ist es auch, die Zugewinngemeinschaft grundsätzlich beizubehalten, aber dadurch zu modifizieren, dass entweder gar kein Zugewinnausgleich stattfindet oder bestimmte Vermögensgegenstände (z.B. Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen) von diesem ausgenommen sind. Des Weiteren berät Sie unsere Kanzlei in Passau bei Fragen des Versorgungsausgleichs und des nachehelichen Unterhalts. Eine Sonderform des Ehevertrags stellt die Scheidungsfolgenvereinbarung dar. Hierbei treffen Ehegatten Regelungen über den Ablauf und die Folgen einer sich abzeichnenden Scheidung. Dadurch können das Scheidungsverfahren vereinfacht und Fragen etwa des Kindesunterhalts oder der Hausratsauseinandersetzung geklärt werden.

Fazit zum Ehevertrag in Passau

Bei den anspruchsvollen inhaltlichen und formellen Voraussetzungen bei der Erstellung eines Ehevertrags profitieren Sie von der Erfahrung und Expertise unserer Kanzlei in Passau. Neben der Beratung und Vertragsgestaltung vertreten wir Sie in Passau bei eherechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Familiengericht, damit Ihre Rechte effektiv durchgesetzt werden.

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