Rotlichtverstoß Passau

Rotlichtverstoß Passau

Fast jeder Autofahrer in Passau hat es schon einmal getan: Wenn die Ampel plötzlich auf Rot schaltet, fahren sie schnell noch über die Straße. Sie vielleicht auch? Seit den 1920er Jahren regeln die elektrischen Lichtzeichenanlagen den Verkehr in Deutschland – und seither ist der Rotlichtverstoß ein ständiger Begleiter der Autofahrer. Das Ignorieren der Lichtzeichenanlage kann gefährliche Folgen haben und wird daher besonders hart betraft. Wer einen Rotlichtverstoß in Passau begeht, der muss mit einem hohen Bußgeld oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Dabei wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
Um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt es sich immer dann, wenn die Ampel noch nicht länger als eine Sekunde auf das Rotlicht umgeschaltet hat. Wenn die Lichtzeichenanlage in Passau plötzlich ihre Farbe wechselt und Sie noch schnell die Haltelinie passieren, dann handelt es sich in den meisten Fällen also um einen einfachen Verstoß. Zeigt die Ampel allerdings für einen längeren Zeitraum die rote Farbe, also für mindestens eine Sekunde, dann handelt es sich bereits um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. In diesem Fall handeln Autofahrer grob fahrlässig, da sie das Rotlicht bewusst missachten und die Kreuzung passieren, obwohl sie noch hätten anhalten können.
Strafen für den Rotlichtverstoß in Passau
Damit ein Rotlichtverstoß in Passau vorliegt, müssen Autofahrer bereits in den Gefahrenbereich eingefahren sein. Bringen Sie das Fahrzeug zwar hinter der Haltelinie, aber noch vor dem Kreuzungsbereich zum Stehen, dann handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß. In diesem Fall ist mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro zu rechnen. Das ist deutlich günstiger als bei einem einfachen Rotlichtverstoß, denn dabei werden für den Verkehrssünder mindestens 90 Euro fällig. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. Liegt sogar eine Gefährdung vor, dann steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Bei einem einfachen Rotlichtvergehen mit Sachbeschädigung sind sogar 240 Euro zu zahlen. Darüber hinaus sieht der Bußgeldkatalog zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor.
Besonders teuer wird es hingegen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß in Passau. Bereits für das Passieren der roten Ampel wird der Rotsünder mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. Bei einem Rotlichtvergehen mit Gefährdung steigt die Strafe auf 320 Euro, bei einer folgenden Sachbeschädigung sind sogar 360 Euro zu zahlen. Dennoch lässt sich der Bußgeldkatalog ein Hintertürchen offen: Bei schweren Vergehen sind noch höhere Bußgelder sowie längere Fahrverbote möglich. Fahranfänger aus Passau, die sich noch in der Probezeit befinden, sollten ohnehin aufpassen. Denn jeglicher Rotlichtverstoß, egal ob einfach oder qualifiziert, hat ein Aufbauseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit zur Folge.
Rotlichtverstoß in Passau? Wir helfen Ihnen!
Vor allem bei einem Rotlichtverstoß mit Fahrverbot kann sich ein Einspruch lohnen. Es wird beispielsweise geprüft, ob die Messgeräte fehlerhaft sind. Denn Messfehler gehören zur häufigsten Ursache, warum Rotlichtverstöße in Passau nicht geahndet werden können. Auch die Aussage eines Polizisten allein ist oft ein fragwürdiger Beweis, um Strafen gegen das Rotlichtvergehen auszusprechen. In unserer Kanzlei in Passau erhalten Sie dazu eine kompetente Beratung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und helfen Ihnen gerne!
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