Fahrverbot Passau

Fahrverbot Passau

Jeder Autofahrer in Passau fürchtet sich vor einem Fahrverbot, das meist als Folge einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr anzusehen ist und als höchste Strafe gilt. Meist muss ein schweres Vergehen mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen, damit die Behörden den Führerschein einziehen können. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs, der seit April 2020 gilt, ist es noch leichter, sich ein Fahrverbot in Passau einzuhandeln. Aus diesem Grund sollten Autofahrer in Passau besonders vorsichtig sein. Das Fahrverbot ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu verwechseln: Während sich das Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 StVG über einen bestimmten Zeitraum (meist zwischen einem und drei Monaten) erstreckt, kann der Entzug der Fahrerlaubnis auch langfristig stattfinden.
Die Grundlagen zum Fahrverbot in Passau sind im Bußgeldkatalog, also in der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten (BkatV), beschrieben. Hier ist festgelegt, welche Ordnungswidrigkeit in Passau zum Fahrverbot führt. Geschwindigkeitsüberschreitungen, qualifizierte Rotlichtverstöße oder Fahrerflucht führen schnell zum Fahrverbot. Allerdings führen auch der Verstoß gegen die Promillegrenze sowie das Überholen trotz Verbot zu einem kurzfristigen Entzug des Führerscheins.
Mehrere Vergehen führen zum Fahrverbot
Auch die Ansammlung kleinerer Delikte in Passau führt dazu, dass Autofahrer den Führerschein abgeben müssen. Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten führen zur Ansammlung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei einer Höchstzahl von acht Punkten droht ein Fahrerlaubnisentzug. Ebenso kann die Wiederholung von schwerwiegenden Vergehen im Straßenverkehr, beispielsweise mehrfacher Alkoholkonsum hinter dem Steuer, zu einem dreimonatigen Fahrverbot führen. In diesem Fall ist von der beharrlichen Pflichtverletzung die Rede.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen muss der Führerschein ab 16 km/h (innerorts) beziehungsweise 21 km/h (außerorts) für mindestens einen Monat abgegeben werden. Rotlichtverstöße in Passau führen gemeinsam mit einer Gefährdung oder Sachbeschädigung ebenfalls zum Fahrverbot. Wird das Verbot ignoriert und das Auto trotzdem gefahren, kann ein längerer Führerscheinentzug die Folge sein. Ebenso gibt es Krankheiten, die das Steuern eines Fahrzeugs unmöglich machen, sodass ein Entzug des Führerscheins notwendig ist.
Fahrverbot? Wir helfen Ihnen in Passau
Autofahrer, die ein Fahrverbot erhalten, können die 4-Monats-Frist wahrnehmen. Sofern in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot vorlag, darf das Eintrittsdatum des Fahrverbots innerhalb der nächsten vier Monate selbst gewählt werden. Als Beginn gilt die Abgabe des Führerscheins, wobei dieser entweder persönlich in Passau abgegeben oder per Post geschickt werden kann. Wenn in den vergangenen zwei Jahren bereits ein Fahrverbot vorlag, dann zählt der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Wichtig: Der Zeitraum kann niemals aufgeteilt werden und muss immer am Stück vollzogen werden.
Ihnen droht eine Abgabe des Führerscheins in Passau? Nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, bleiben Ihnen zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Das ist wichtig, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Wenn Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz in Gefahr sind, besteht möglicherweise eine „unzumutbare Härte“. Beispiel: Lkw-Fahrer, Lieferdienste oder Krankentransporte fürchten um Ihre Anstellung. Das muss nicht sein, dabei möchten wir Ihnen helfen! Sie erhalten bei uns in Passau eine fachkundige Beratung zum Thema „Fahrverbot“ sowie eine erstklassige Unterstützung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um sich über unsere Dienstleistungen zu informieren. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen dürfen.
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