Fahren ohne Fahrerlaubnis Passau

Fahren ohne Fahrerlaubnis Passau

Wenn Sie in Passau mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, dann müssen Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Nur dann haben Sie eine allgemeine Berechtigung, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt und wird in Deutschland als Straftat behandelt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis in Passau – Verkehrsstraftat nach § 21 StVG
Zu unterscheiden ist zwischen dem Nichtmitführen des Führerscheins sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn Ihnen dieser (vorübergehend) entzogen wurde. Wer ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Passau lenkt, ist dazu verpflichtet, stets seinen Führerschein mit sich zu führen. Dieser bescheinigt Ihnen, dass Sie das jeweilige Fahrzeug lenken dürfen. Werden Sie in Passau kontrolliert und können Ihren Führerschein nicht vorweisen, weil Sie diesen vergessen oder verloren haben, dann ist dies gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet. Eine Kopie des Führerscheins mitzuführen reicht im Übrigen nicht aus. Anders verhält es sich, wenn Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden. Liegt Ihnen gar kein gültiger Führerschein vor und geraten Sie mit einem Fahrzeug in eine Verkehrskontrolle, dann begehen Sie eine Straftat nach § 21 StVG.

Entzug der Fahrerlaubnis – das können die Gründe sein
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Passau setzt voraus, dass Sie nie im Besitz eines gültigen Führerscheins waren oder diesen (vorübergehend) abgeben mussten. Dies kann dann passieren, wenn Sie in Passau schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr begangen haben. Unter anderem zählen dazu Alkohol- und Drogendelikte, qualifizierte Rotlichtverstöße und grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine verkehrserzieherische Maßnahme, wenn Sie nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer besonders gefährdet haben.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – wann Sie sich strafbar machen
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Passau ist dann eine Straftat, wenn Sie ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Entweder haben Sie diese nie erworben oder sie ist Ihnen aufgrund schwerwiegender Vergehen (vorübergehend) entzogen worden. Auch durch einen Fristablauf kann eine Fahrerlaubnis erlöschen. Wenn eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde, handelt es sich ebenfalls um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn Sie mit dieser Fahrerlaubnis in Passau ein Kraftfahrzeug führen. Sie machen sich im Übrigen auch strafbar, wenn Sie eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis Ihr Fahrzeug fahren lassen.

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Passau?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Verkehrsstraftat. Sie wird in Passau immer mit einer Geldstrafe geahndet. Wiederholungstäter und solche, die andere Verkehrsteilnehmer durch ihr Vergehen gefährdet haben, müssen außerdem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Im Falle von Fahrlässigkeit ist die Geldstrafe auf 180 Tagessätze sowie eine mögliche Freiheitsstrafe auf sechs Monate begrenzt. Erweisen Sie sich in Folge des Vergehens als unfähig, ein Fahrzeug zu führen, kann außerdem eine Sperre für den Erwerb oder das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis verhängt werden. Diese beträgt mindestens sechs Monate.

Benötigen Sie einen kompetenten Anwalt?
Sie wurden beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Passau erwischt? Dann benötigen Sie einen kompetenten Anwalt, der Sie umfassend berät und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Nach oben scrollen
Scroll to Top