Aufhebungsvertrag Deggendorf

Aufhebungsvertrag Deggendorf

Aufhebungsvertrag in Deggendorf – Beratung durch Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Aufhebungsvertrag kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber vorteilhaft sein. Allerdings birgt er für beide Seiten auch Risiken und Nachteile, die keinesfalls unterschätzt werden sollten. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Abschluss eine Fachberatung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie sich in Deggendorf über die Pros und Contras eines Aufhebungsvertrages in Ihrem spezifischen Fall informieren möchten, wenden Sie sich gerne an mich, Ihren Passauer Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Möchten Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in Deggendorf in beidseitigem Einverständnis beenden, so können sie einen Aufhebungsvertrag schließen. Dieser fungiert als Alternative zur üblichen – einseitigen – Kündigung. Anders als bei Letzterer müssen beim Aufhebungsvertrag beide Parteien mit allen darin enthaltenen Bestimmungen einverstanden sein und ihn freiwillig unterzeichnen, um ihn wirksam zu machen.

Mögliche Gründe für die Schließung eines Aufhebungsvertrages in Deggendorf

Es gibt verschiedene Gründe dafür, einen Aufhebungsvertrag in Deggendorf zu schließen, etwa die folgenden:

– betriebsbedingte Kündigung
– Konflikt(e) am Arbeitsplatz
– Wechsel des Arbeitnehmers zu einer anderen Firma
– Wegzug des Arbeitnehmers aus Deggendorf

Welche Vor- und Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Für den Arbeitnehmer bietet ein Aufhebungsvertrag beispielsweise die Möglichkeit, eine höhere Abfindung auszuhandeln. Zudem kann er den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen in Deggendorf selbst bestimmen und in seinem Lebenslauf einen neutralen oder positiven Grund für den Wechsel des Arbeitsplatzes angeben. Allerdings muss er unter Umständen mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen und sich zwischenzeitlich selbst um seine Sozialversicherung kümmern.

Der Arbeitgeber in Deggendorf erspart sich durch den Aufhebungsvertrag eine eventuell langwierige und kostenintensive Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers. Jedoch muss er möglicherweise eine hohe Abfindung zahlen sowie Zeit und Geld investieren, um einen qualifizierten Nachfolger für den ausscheidenden Arbeitnehmer zu finden.

Wichtig: Neben den genannten gibt es noch eine Reihe weiterer Vor- und Nachteile, die zu berücksichtigen sind.

Aufhebungsvertrag in Deggendorf schließen? Lassen Sie sich beraten!

Die Vor- und Nachteile sollten vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages gut abgewogen werden. Dabei ist es elementar, sämtliche Details auf die eigene Situation zu beziehen. Ob als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber in Deggendorf: Damit Sie die richtige Entscheidung treffen, lassen Sie sich am besten fachkundlich beraten. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Mit meiner Expertise helfe ich Ihnen herauszufinden, ob ein Aufhebungsvertrag die richtige Lösung für Sie ist beziehungsweise welche Punkte er enthalten muss, damit Sie den größten Vorteil daraus ziehen.

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