Umgangsrecht

Umgangsrecht Passau

Ist aus einer Partnerschaft oder einer kurzfristigen Verbindung heraus ein Kind entstanden, prägen Mutter und Vater in der Regel die Beziehung zu dem Jungen bzw. dem Mädchen. Nicht immer ist es möglich, dauerhaft eine Familienkonstitution zu wahren. Im Falle einer Trennung oder Scheidung sollten sich die Elternteile folglich ausführlich über das Sorgerecht sowie über das Umgangsrecht in Passau informieren. Um von Anfang an auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, professionelle anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Diese klärt die Eltern des Kindes unter anderem darüber auf, wie es gelingen kann, die gemeinsamen Zeiten abzustimmen. Zudem gilt es mit Blick auf das Umgangsrecht im Raum Passau zahlreiche weitere Aspekte zu besprechen, um das Kindeswohl nicht zu gefährden. So haben Mütter und Väter gleichermaßen sowohl ein Umgangsrecht in Passau, als auch eine Umgangspflicht. Vor allem jedoch hat das Kind ein Anrecht auf den Umgang mit jedem Elternteil, sofern es dies wünscht.

Komplex und umfangreich – das Umgangsrecht in Passau

Der Gesetzgeber hat das Umgangsrecht in Passau nicht in vollem Umfang ausgestaltet. Vielmehr lautet die aktuelle Gesetzgebung dahingehend, dass die Konzeptionierung des Umgangsrechts der Vereinbarung der beiden Elternteile obliegt. Insofern ist das Umgangsrecht lediglich bedingt zwangsweise vollstreckbar. Diesbezüglich hat das Wohl des Kindes ebenfalls stets Vorrang. Um dem zu entsprechen, kann bei Unstimmigkeiten eine Mediation durch einen Anwalt hilfreich sein. Anders als gerichtliche Auseinandersetzungen sind Mediationen erfahrungsgemäß oftmals eine vielversprechende Alternativlösung.

Je nach partnerschaftlicher oder familiärer Konstellation haben sowohl der biologische, als auch der rechtliche, nicht leibliche Vater ein Umgangsrecht in Passau. Auf welche Weise dieses gestaltet werden kann und wann eine Umgangspflicht besteht, können betroffene Elternteile im Rahmen einer anwaltlichen Beratung in Passau in Erfahrung bringen.

Der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht

Bei Fragen zum Sorge- oder Umgangsrecht können Sie den Fachanwalt Ihres Vertrauens konsultieren. So steht das Sorgerecht bei der Geburt des gemeinsamen Kindes den miteinander verheirateten Elternteilen gleichermaßen zu. Der Gesetzgeber sagt hierzu, dass es das Recht von Müttern und Vätern ist, für ihren Nachwuchs Entscheidungen hinsichtlich der Lebensführung zu treffen. Grundsätzlich bezieht sich diese elterliche Sorge auf die Personensorge, die gesundheitliche Fürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie auf die Sorge um die finanziellen und wirtschaftlichen Belange des Kindes. Dazu gehören beispielsweise der Abschluss einer Lebensversicherung, das Anlegen eines Sparbuchs etc. Grundsätzlich besteht das Sorgerecht unabhängig vom Umgangsrecht in Passau. Das bedeutet, dass sowohl die Mutter, als auch der Vater – ganz gleich, ob sorgeberechtigt oder nicht – ein Umgangsrecht mit dem Kind haben.

Bei bestehenden Konflikten zwischen den betreffenden Elternteilen ist es mitunter hilfreich, wenn entweder die Mutter oder der Vater auf das Sorgerecht verzichtet. Der Anwalt in Passau weist diesbezüglich auf den Vorteil hin, dass im Gegenzug ein umfassendes Umgangsrecht eingeräumt werden kann. Das Sorgerecht hingegen bezieht sich vielmehr darauf, dass der Vater oder die Mutter kurzfristig Entscheidungen für das Kind treffen können. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass grundsätzliche Entscheidungen mit Blick auf die Bestimmung des Lebensweges des Kindes von beiden Elternteilen besprochen und entschieden werden sollten. Auch dies vor dem Hintergrund, stets im Sinne des Kindeswohles zu handeln.

Bei allen Fragen rund um das Umgangsrecht in Passau empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines rechtlichen Beistandes in Passau. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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