Schmerzensgeldrecht Passau – Wir setzen uns für Ihren Anspruch ein
Das Schmerzensgeldrecht Passau kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen, wenn Sie einen immateriellen Schaden im Sinne des § 253 BGB gegen den Verursacher geltend machen möchten.
Bei der Forderung nach Schmerzensgeld handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch. Inwieweit die Tat auch strafrechtlich verfolgt wird, muss separat geprüft werden.
Um einen immateriellen Schaden im Sinne des Gesetzes handelt es sich, wenn kein vermögensrechtlicher Schaden vorliegt.
Welche Fälle sind vom Schmerzensgeldrecht Passau abgedeckt?
Zu den Fällen, die nach dem Bürgerlichen Recht einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen, gehören alle Beeinträchtigungen des Körpers und der Gesundheit. Das Schmerzensgeldrecht Passau kommt aber auch zur Anwendung, wenn Sie in Ihrer Freiheit eingeschränkt sind oder gegen Ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu einer Handlung genötigt werden.
In den meisten Fällen resultiert der Anspruch auf Schmerzensgeld auf einem Unfall oder infolge eines tätlichen Angriffs. Lassen Sie es uns wissen, wenn Sie die Schmerzensgeldrecht Passau Ihnen weiterhelfen kann.
Wann können Sie keinen Anspruch aus dem Schmerzensgeldrecht in Passau geltend machen?
Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld können Sie nicht mehr geltend machen, wenn dieser verjährt ist. Für die Verjährung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld sieht das Bürgerliche Recht eine bestimmte Frist vor. Gemäß § 195 BGB beträgt diese Frist 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Ihnen der Schaden entstanden ist. Damit Sie diese Frist nicht verpassen, sollten Sie rechtzeitig das Schmerzensgeldrecht Passau kontaktieren. Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn der Verursacher aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Situation nicht dazu in der Lage ist, Ihre Ansprüche zu erfüllen.
Sie möchten Ihren zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Verursacher des Schadens geltend machen. Wenden Sie sich an das Schmerzensgeldrecht Passau, sind wir Ihnen gerne behilflich.