Scheidungsvereinbarungen Passau
Die wichtigsten Punkte in Scheidungsvereinbarungen – Ihr Rechtsanwalt in Passau informiert
Ihre Scheidung ist beschlossen, sie haben das Trennungsjahr absolviert oder befinden sich mitten in diesem Zeitraum. Nun stehen Sie vor einigen Herausforderungen, die mit der Trennung von Ihrem ehemaligen Ehepartner in Passau einhergehen. Ohne einen Rechtsanwalt ist eine Einigung ohne Streitigkeiten kaum möglich. Daher empfehlen wir Ihnen, sich in Passau auf unsere Kanzlei zu berufen und dem Thema Scheidungsvereinbarungen die notwendige Bedeutung beizumessen. Neben individuellen und außer der Reihe treffbaren Scheidungsvereinbarungen empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich bindend in jedem Fall in folgenden Punkten zu einigen.
> Ehegattenunterhalt
> Zugewinnausgleich
> Sorgerecht
> Versorgungsausgleich
Bei den meisten Scheidungen und somit auch in fast allen Scheidungsvereinbarungen in Passau spielt der Ehegattenausgleich eine übergeordnete Rolle. Wenn Sie als Empfangsberechtigter auf die weitere Unterstützung des ehemaligen Partners verzichten oder diese nur für einen kurzen Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihren Wunsch in den Scheidungsvereinbarungen schriftlich fixieren. Damit der Unterhalt wirksam wird, müssen bestimmte Basics eingehalten werden. Eine anwaltliche Beratung in Passau beugt Problemen vor und kann Sie in der Ehegattenunterhaltsvereinbarung unterstützen.
Ein weiterer wichtiger Punkt und daher Bestandteil in allen Scheidungsvereinbarungen ist der Zugewinnausgleich. Der im Zeitraum der Ehe beim Vermögenszuwachs besser begüterte Ehepartner muss laut Gesetzgeber einen hälftigen Ausgleich zahlen. Zugrunde gelegt wird das Anfangsvermögen, das von beiden Partnern in die Ehe eingebracht wurde.
Der wohl wichtigste und am hitzigsten diskutierte Punkt in Scheidungsvereinbarungen ist nicht nur in Passau das Sorgerecht. Gemeinsame, nicht volljährige Kinder dürfen durch die Scheidung nicht benachteiligt werden und haben ein Recht darauf, beide Elternteile zu sehen und den Kontakt aufrecht zu erhalten. Die entsprechende Vereinbarung wird rechtssicher und in allen Punkten am besten direkt beim Anwalt in Passau getroffen und in den Scheidungsvereinbarungen festgehalten.
Bei Scheidungen jüngerer Paare ist der Versorgungsausgleich oftmals nicht der erste Gedanke. Doch wir raten Ihnen, sich mit diesem Punkt zu beschäftigen und Ihre Rentenansprüche anwaltlich in Passau aufrechnen zu lassen. Denn der Versorgungsausgleich gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle in der Ehe angesammelten Beiträge hälftig zwischen Ihnen aufgeteilt werden. Als erziehende und dem Beruf ferngebliebene Mutter haben Sie durch den Versorgungsausgleich keinen Rentennachteil.
Unsere erfahrene Kanzlei in Passau ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Scheidungsvereinbarungen treffen oder eine Beratung diesbezüglich in Anspruch nehmen möchten. Die hier angesprochenen Punkte sind nur einige der wichtigen Beispiele, die in einer Vereinbarung für den Zeitraum nach der Ehe von nicht zu unterschätzender Bedeutung sind.