Die krankheitsbedingte Kündigung
I. Bedeutung Krankheitsbedingte Kündigungen als Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung landen regelmäßig vor Gericht. Nicht die Krankheit an sich ist dabei Kündigungsgrund, sondern deren Auswirkung auf die vertraglich übernommene Verpflichtung des Arbeitnehmers (Fehlzeiten), den durch Arbeitsausfall möglicherweise beeinflussten Betriebsablauf, das Mehr an wirtschaftlichem und organisatorischem Aufwand und nicht zuletzt der Aspekt des Betriebsfriedens entscheiden darüber, ob