Medizinrecht – Kompetente Beratung Ihrer Anwaltskanzlei in Passau
Heilbehandlung und Behandlungsfehler
Haben Sie sich in Passau darauf spezialisiert, Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen durch Ihre Behandlungen positiv zu beeinflussen, stellt das Medizinrecht hohe Anforderungen an Sie und Ihr Praxisteam. Unterläuft Ihnen bei Stellung der Diagnose oder Anwendung einer Therapie ein Behandlungsfehler, können die Patienten nach geltendem Medizinrecht unter Umständen hohe Anforderungen an Ihre Praxis in Passau stellen.
Ihr Anwaltskanzlei in Passau steht mit Rat und Tat an Ihrer Seite, wenn sich eine Behandlung in Passau als Fehltherapie herausgestellt hat oder das Medizinrecht Ihnen aus anderen Gründen eine Ärztehaftung in Passau auferlegt.
Patientenrechte und Patienten-Arzt-Beziehung
Das Medizinrecht hat mit dem Patientenrecht vom 26. Februar 2013 die Rechte Ihrer Patienten in Passau gestärkt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass sich Ihre Pflichten in der Patienten-Arzt-Beziehung erhöht haben. Das Medizinrecht sieht neben Ihrem Behandlungsrecht auch ein umfassendes Informationsrecht vor, auf das Ihre Patienten in Passau bestehen können. Mit diesem Informationsrecht ist auch das Aufklärungsrecht verbunden.
Wenden Sie sich an unsere Kanzlei in Passau, wenn Sie von unseren umfassenden Kenntnissen im Medizinrecht profitieren möchten. Mit unserer Erfahrung stehen wir an Ihrer Seite, wenn einer Ihrer Patienten einen Behandlungsfehler anmahnt und einen Beweis anführt, der sich unter Umständen widerlegen lässt.
Nutzen Sie unsere Kompetenz auch, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, weil Sie einen Patienten nicht umfassend vor der Durchführung einer Behandlung aufgeklärt haben und dieser nun über Nebenwirkungen klagt, auf die Sie ihn hingewiesen haben.
Lassen Sie sich von Ihrer Kanzlei in Passau die Rechte aufzeigen, die Ihnen das Medizinrecht als Arzt oder Ärztin in Passau zugesteht. Unsere Beratung verhilft Ihnen dazu, dass die gegen Sie erhobenen Anklagen nicht zu einer Schadenersatzpflicht führen.
Pflichten als medizinischer Sachverständiger
Erstellen Sie in Ihrer Eigenschaft als medizinscher Sachverständiger ein Gutachten, bestimmt das Medizinrecht, dass Sie auch in diesem Fall eine Haftung übernehmen müssen, wenn Sie fahrlässig oder mit grobem Vorsatz ein Dokument erstellen, das falsche Angaben enthält. Das Medizinrecht sieht z. B. vor, dass Sie für einen Vermögensschaden haften, wenn aus dem von Ihnen erstellten Gutachten in Passau hervorgeht, dass das Schmerzensgeld zu gering angesetzt war.
Nehmen Sie gerne die kompetente Beratung und fachliche Unterstützung unserer Passauer Kanzlei in Anspruch, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie Ihre Pflichten als medizinischer Sachverständiger nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.
Arzneimittelrecht
Mit dem Arzneimittelrecht verfolgt der Gesetzgeber im Medizinrecht eine rechtskonforme Verwendung von Arzneimitteln. Sie geraten mit dem Arzneimittelrecht in Konflikt, wenn Sie fahrlässige oder vorsätzliche Fehler bei der Abgabe von Arzneimitteln begehen oder Ihre Pflichten bei der Aufklärung vernachlässigen.
Schützen Sie sich vor Abmahnungen, die ein Konkurrent gegen Sie ins Feld führt, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen. Besprechen Sie mit einem Berater unserer Passauer Kanzlei, welche Pflichten Sie beachten müssen und wann die Abmahnung eines Mitbewerbers nicht zum Erfolg führt. Unsere Unterstützung im Medizinrecht reicht vom Vermeiden einer Abmahnung bis zum Abwehren einer Abmahnung in Passau. Wir erläutern Ihnen auch, ob Sie selbst Ansprüche aus der gegen Sie erhobenen Abmahnung geltend machen können.
Darüber hinaus steht Ihnen unsere Kanzlei in Passau auch für alle anderen Fragen im Medizinrecht zur Verfügung.