Eingetragene Lebenspartnerschaft – Rechte & Pflichten – Juristische Beratung in Passau
Gegenseitige Unterhaltsansprüche nach Beendigung der Lebenspartnerschaft
Durch die eheähnliche Gemeinschaft mit Eintragung sind Sie eine gegenseitige Verpflichtung mit Ihrem Lebenspartner eingegangen. Wird die Lebenspartnerschaft per Aufhebungsgesuch beendet, sind die Vermögensverhältnisse und gegenseitigen Unterhaltsansprüche zu klären. Wenn Sie sich mit Ihrem ehemaligen Lebenspartner gütlich einigen können, gehören Sie zu den wenigen Menschen, die ohne Rechtsanwalt eine Einigung erzielen und die sich Ihrer Rechte, aber auch Ihrer Pflichten bewusst sind. In den meisten Fällen ist eine Auseinandersetzung vorprogrammiert. Bewohnten Sie über viele Jahre gemeinsam erworbenes Immobilieneigentum in Passau, ist die räumliche Trennung und die damit verbundene Gütertrennung nicht einfach. Haben Sie zum Zeitpunkt der Eintragung Ihrer Lebenspartnerschaft in Passau einen gegenseitigen Vertrag unterzeichnet und notariell geregelt, ist die Verteilung geklärt. In allen anderen Fällen kommt es meist zu einer Vermögensauseinandersetzung, bei der ich Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht in Passau kompetent unterstütze.
Wie in der Ehe sind Sie in einer Lebenspartnerschaft dazu verpflichtet, ein Trennungsjahr einzuhalten und sich darüber im Klaren zu sein, dass Sie die Lebenspartnerschaft in Passau nicht neu aufnehmen möchten. Bereits im Jahr der Trennung sollten Sie sich über die Aufteilung des Vermögens, über eventuelle Unterhaltsansprüche und andere rechtliche Aspekte beraten lassen. Je höher Ihr Vermögen ist, umso sicherer ist eine Vermögensauseinandersetzung nach der Trennung. Um eine eventuell vor Gericht endende Streitigkeit auszuschließen, empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig um eine Rechtsberatung zu kümmern und dafür zu sorgen, dass Ihr Anspruch in Passau mit Rechtssicherheit geklärt wird.