Ihre Fachanwälte für Fahrlehrerrecht in Passau
Bereits seit vielen Jahren sind die Anwälte unserer Kanzlei für Fahrlehrer aus der gesamten Region Passau tätig. Einer der häufigsten Gründe hierfür ist, gegen den drohenden Entzug der Erlaubnis zum Betrieb einer Fahrschule vorzugehen. Laut Fahrlehrerrecht müssen die Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Fahrlehrers nicht nur zum Zeitpunkt der Gründung erfüllt sein. Da ein Fahrlehrer große Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit trägt, muss er dauerhaft gewährleisten können, dass er sein Gewerbe verantwortungsbewusst und entsprechend der geltenden Vorgaben führt. Sollten daran Zweifel bestehen, kann es daher von Seiten der zuständigen Behörden zu einem Antrag auf Entzug der Fahrlehrererlaubnis kommen. In solch einem Fall sollten Sie schnell reagieren, um negative Auswirkungen für Ihr Unternehmen und Ihr privates Leben zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns sofort, um die Möglichkeit eines Vorgehens gegen einen entsprechenden Behördenbescheid zu prüfen.
Das Fahrlehrerrecht und das Recht auf freie Berufswahl nach dem Grundgesetz
Auch wenn das Fahrlehrerrecht strenge Regelungen für den Erhalt einer Erlaubnis zum Betreiben einer Fahrschule vorsieht, lässt sich ein Entzug bzw. die Verweigerung dieser Erlaubnis prinzipiell nicht mit Artikel 12 des Grundgesetzes vereinbaren. Denn dieser gewährleistet das Recht auf freie Berufswahl und Ausübung. Als Ihre Fachanwälte für Passau und Umgebung prüfen wir, welche Möglichkeiten bestehen, gegen einen drohenden Entzug Ihrer Fahrlehrer-Erlaubnis vorzugehen. Die Ausübung Ihres Berufs in Passau und Umgebung genießt also den besonderen Schutz des Grundgesetzes. Daher sind wir als Fachanwälte für Fahrlehrerrecht in vielen Fällen in der Lage, Ihnen im Einklang mit dem Gesetz aus dieser potenziell existenzbedrohenden Lage zu helfen.
Bei drohenden Behördenmaßnahmen schnell reagieren
Als Ihre Experten für Fahrlehrerrecht in Passau können wir Ihnen nur raten, schnell zu reagieren, wenn Ihnen der Entzug Ihrer Erlaubnis zum Betrieb Ihrer Fahrschule droht. Denn wenn Sie diese verlieren, müssen Sie in der Regel trotzdem weiterhin Ihre aus dem Betrieb der Fahrschule resultierenden Verpflichtungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Zahlung der Miete für die Fahrschulräume sowie der Raten für Ihre Fahrzeuge. Kontaktieren Sie daher unsere Kanzlei für Fahrlehrerrecht in Passau umgehend im Falle von drohenden behördlichen Maßnahmen. Sie erreichen uns in unserer Kanzlei in Passau sowohl telefonisch als auch per E-Mail. Lassen Sie keine Zeit verstreichen, wenn Sie unsere Unterstützung im Fahrlehrerrecht in Passau benötigen. Denn im Zweifelsfall können wenige Tage über den Erfolg oder Misserfolg von Gegenmaßnahmen in Bezug auf den Entzug Ihrer Fahrlehrer-Erlaubnis entscheidend sein.