Fahren unter Alkoholeinfluss Passau
Irgendwann könnte es jedem einmal passieren: Sie haben in Passau ein Gläschen zu viel getrunken und setzen sich ans Steuer. Dann geraten Sie in eine Verkehrskontrolle oder verursachen eventuell einen Unfall. Was folgt, hat oft drastische Folgen, denn Fahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt! Ein guter Rechtsanwalt ist in solchen Fällen oft Gold wert.
Fahren unter Alkoholeinfluss – eine erhebliche Verkehrsgefährdung
Der § 316 des Strafgesetzbuches (Trunkenheit im Verkehr) sagt es deutlich: Fahren unter Alkoholeinfluss ist strafbar. Egal ob in Passau oder anderswo: Ein solches Delikt könnte sogar Ihre Existenz bedrohen oder Sie ins Gefängnis bringen. Das übrigens nicht nur beim Fahren unter Alkoholeinfluss, sondern bei jeglichen Mitteln (Drogen etc.), die Ihre Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Der Gedanke des Gesetzgebers dabei ist nachvollziehbar. Von allen Fahrzeugen geht naturgemäß eine Gefährdung aus, die auch in Passau durch Fahren unter Alkoholeinfluss nicht noch verstärkt werden soll. Wie jeder Auto- und Motorradbesitzer in Passau sind Sie verpflichtet, Ihr Gefährt in einem guten technischen Zustand zu halten. Genauso haben Sie dafür zu sorgen, dass Sie es sicher führen können.
Fahruntüchtig oder nicht – das ist die Frage
Die Frage, wie bestrafen nach dem Fahren unter Alkoholeinfluss, läuft darauf hinaus, ob der Fahrzeugführer in Passau dabei fahrtüchtig war. Da ein Polizist, Staatsanwalt oder Richter den Umstand zwecks Strafzumessung lediglich subjektiv beurteilen wird, sind in Deutschland und Passau diesbezüglich feste Promillegrenzen gesetzt. So besteht beim Fahren unter Alkoholeinfluss von 0,3 bis 1,09 Promille ein erhöhtes Unfallrisiko, dennoch liegt im Regelfall Fahrtüchtigkeit vor. Ab 1,1 Promille sieht die Sache jedoch anders aus. Die Gerichte gehen generell von einer Fahruntüchtigkeit aus, da der Fahrer nicht mehr in der Lage ist, sein Auto bzw. Motorrad kontrolliert zu steuern. Das allerdings kann er ebenso wenig, wenn er beim Fahren unter Alkoholeinfluss zwar unter 1,1 Promille bleibt, dabei aber Unsicherheiten zeigt. Gerade in solchen Fällen sollten Sie sich einen Rechtsanwalt aus Passau zur Seite nehmen.
Fahren unter Alkoholeinfluss – welche Strafen drohen?
Sowohl bei der Bemessung des Bußgeldes als auch bei einem eventuellen Strafverfahren kann Ihnen der Rechtsanwalt in Passau wertvolle Hilfe leisten. Ob nämlich das Amt nach dem Fahren unter Alkoholeinfluss bis 1,09 Promille weiter nichts als ein Bußgeld oder gleichfalls Punkte sowie ein Fahrverbot verhängt, liegt wesentlich in deren Ermessen. Mehr noch brauchen Sie den Rechtsanwalt in Passau, sobald Sie beim Fahren unter Alkoholeinfluss über der Grenze liegen und damit straffällig werden. Womöglich droht Ihnen dann sogar eine Freiheitsstrafe. Um diese nach dem Fahren unter Alkoholeinflussabzuwenden, kann ausschlaggebend sein, ob Sie Ihre Trunkenheitsfahrt fahrlässig oder vorsätzlich angetreten haben. Ebenso spielt ihr bisheriges Verhalten (Vorstrafen etc) im Verfahren eine bedeutende Rolle. Ihr Rechtsanwalt in Passau wird Sie diesbezüglich ausführlich beraten.
Der Rat von Ihrem Rechtsanwalt in Passau
Sollte die Polizei Sie beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischen, gibt Ihnen Ihr Rechtsanwalt in Passau den Rat:
Bewahren Sie Ruhe und tätigen keine Aussagen zu Ihrem Fahren unter Alkoholeinfluss.
Lehnen sie den Alkoholtest vor Ort ab und stimmen einer Blutentnahme nicht zu. Freilich können Sie sich dieser nicht entziehen, doch bestehen dann Chancen für Ihren Rechtsanwalt in Passau, der Polizei Verfahrensfehler nachzuweisen.
Bedenken Sie bei einem eventuell anstehenden Gerichtsverfahren, dass nur Ihr Rechtsanwalt aus Passau die Akten einsehen darf und Sie auf dieser Grundlage engagiert verteidigen und Ihnen unter Umständen die Freiheit retten wird.