Berufunfähigkeitsrecht Passau
Es ist kein Geheimnis, dass jeder einmal krank ist und somit berufsunfähig. Nur wenn die Krankheit länger anhält, bedeutet dies, dass man schnell in den Kontakt mit dem Berufsunfähigkeitsrecht kommt. Aber auch hier steht unsere Kanzlei aus Passau Ihnen gerne zur Seite.
Gutachten und Dauer im Berufsunfähigkeitsrecht
Sollten Sie privat abgesichert sein, können Sie ab einem gewissen Umfang, Anspruch auf eine monatliche Rente haben. Dafür ist natürlich ein Guthaben notwendig, welches feststellen muss, ob ein festgelegter Umfang erreicht wurde; dieser liegt normalerweise bei 50%. Außerdem ist für das Gutachten wichtig, ob Sie mit dem festgestellten Umfang Ihre letzte Tätigkeit noch ausüben können oder nicht.
Auch ist wichtig, wie lange der Arzt Ihr Attest bescheinigt. Im Normalfall sollten Sie mindestens sechs Monate ausfallen, damit Sie einen Anspruch auf Leistungen haben. Leider ist es Tatsache, dass gerade ältere Versicherungen, eine viel längere Ausfallzeit voraussetzen.