Befristetes Arbeitsverhältnis in Passau
Arbeitnehmer, die in Passau oder einem anderen Ort in Deutschland einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben, lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Zum einen gibt es Arbeitnehmer, die zu ihrem Arbeitgeber im Verhältnis der Dauerbeschäftigung stehen, also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen sind. Zum anderen gibt es Arbeitnehmer, die lediglich ein befristetes Arbeitsverhältnis haben. Falls auch Sie über ein befristetes Arbeitsverhältnis in Passau verfügen oder ein befristetes Arbeitsverhältnis in Passau eingehen möchten, erhalten Sie in den folgenden Zeilen einen Überblick über das Thema befristetes Arbeitsverhältnis und von wem Sie in Passau diesbezüglich Rechtsbeistand bekommen.
Allgemeine Informationen zum Thema befristetes Arbeitsverhältnis
Ein befristetes Arbeitsverhältnis enthält – im Gegensatz zum unbefristeten Arbeitsverhältnis – die vertragliche Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem genau bestimmten Datum oder mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses enden soll. Die Befristung führt folglich dazu, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet wird. Einer Kündigung – egal ob seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers – bedarf es in diesem Fall also gerade nicht. Etwas anderes gilt, falls die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder dem diesem zugrunde liegenden Tarifvertrag vereinbart wurde. Dann kann auch die ordentliche Kündigung zur rechtlich wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Stets möglich hingegen ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Ein befristetes Arbeitsverhältnis, das eine unzulässige Befristung enthält, ist nicht vollständig nichtig. Lediglich die Befristungsklausel ist unwirksam. Im Übrigen bleibt der Arbeitsvertrag jedoch wirksam und gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Befristetes Arbeitsverhältnis in Passau – Rechtsprobleme und Abhilfe
Sofern Sie in Passau ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen sind, kann es für Sie von Interesse sein, ob die Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtlich wirksam ist. Die entsprechende Überprüfung übernehmen wir gerne für Sie. Unsere Kanzlei in Passau ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und unsere Rechtsanwälte können eine große Expertise beim Thema befristetes Arbeitsverhältnis vorweisen. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine gesetzliche Grundlage ihre Zulässigkeit anordnet. Ein solches Gesetz ist beispielsweise das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dieses Gesetz normiert in seinem § 14 neben zulässigen Befristungsgründen (§ 14 Absatz 1) außerdem, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags zwingend in Schriftform vereinbart werden muss (§ 14 Absatz 4). Wenn Sie als Arbeitnehmer in Passau gegen eine aus Ihrer Sicht rechtswidrige Befristung Ihres Arbeitsvertrages vorgehen möchten, unterstützen wir Sie in unserer Kanzlei in Passau mit all unserer Sachkompetenz. Indem Sie uns bevollmächtigen, machen wir innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Ihres befristeten Vertrages geltend, dass die Befristung Ihres Arbeitsvertrages rechtlich unwirksam war. Dazu erheben wir nach Ihrem Begehren eine sogenannte Entfristungsklage gemäß § 17 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beim Arbeitsgericht auf Feststellung, dass Ihr Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. Dadurch kann unsere Kanzlei in Passau erreichen, dass Sie den Arbeitsplatz bei Ihrem Arbeitgeber nicht verlieren.
Ihr Ansprechpartner beim Thema befristetes Arbeitsverhältnis in Passau
Bei Problemen und Streitigkeiten rund um das Thema befristetes Arbeitsverhältnis in Passau sollten Sie professionellen Rechtsrat einholen. Profitieren Sie dabei von unserer jahrelangen Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir kümmern uns um eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber und vertreten Sie gerichtlich sowie außergerichtlich, damit Sie Ihren Arbeitsplatz behalten.