Abmahnung

Abmahnung Passau

Mit einer Abmahnung hält ein Arbeitgeber fest, dass ein Beschäftigter gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat. Unternehmen in Passau können diese Abmahnungen mündlich oder schriftlich aussprechen, in der Regel erfolgen sie aus Gründen der Dokumentation schriftlich. Sie übermitteln Mitarbeitern die Abmahnung und fügen zugleich der Personalakte eine Kopie hinzu.

Als betroffener Arbeitnehmer in Passau fragen Sie sich, welche Konsequenzen diese Rüge für sie hat. Halten Sie die Abmahnung für ungerechtfertigt, schließt sich eine weitere Frage an: Wie können Sie sich dagegen wehren und lohnt sich das überhaupt?

Was ist eine Abmahnung und welche Folgen drohen?

Eine Abmahnung soll Fehlleistungen und Fehlverhalten von Mitarbeitern dokumentieren und ihn in Form einer Warnung daran erinnern, dass er seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nachzukommen hat. Grundsätzlich zielt diese Form der Rüge darauf, dass Beschäftigte in Passau ihre Leistung beziehungsweise ihr Verhalten verbessern. Abmahnungen sind aber auch die Voraussetzung dafür, jemanden zu entlassen. Entsprechend spielen sie bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen in Passau eine erhebliche Rolle. Erreicht ein Arbeitnehmer zum Beispiel das geforderte Arbeitsvolumen nicht, weist jedes Gericht in Passau eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung als unwirksam zurück. Damit geht eine Gefahr einher: Manche Arbeitgeber wollen Beschäftigte aus unterschiedlichen Gründen loswerden, diese setzen dafür ungerechtfertigte Abmahnungen ein. In diesem Fall sollten Sie sich sofort in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Passau melden.

Vielfältige Gründe für eine Abmahnung

Ein Beschäftigungsverhältnis ist mit zahlreichen Verpflichtungen für den Arbeitnehmer verbunden. Sie müssen sich an alle Regelungen aus dem Arbeitsvertrag wie Arbeitszeiten halten und die Betriebsordnung respektieren. Angesichts dieser vielen Pflichten existieren vielfältige Gründe für eine Abmahnung.

Häufig berufen sich Arbeitgeber in Passau auf Minderleistungen. Beschäftigte erfüllen entweder quantitativ oder qualitativ nicht die erwartete Leistung. Ein Beispiel: Ein Maschinenführer produziert überdurchschnittlich viel Ausschuss, der Personalchef wirft ihm eine qualitative Minderleistung vor. Solche Gründe für eine Abmahnung sind oftmals strittig. Es zahlt sich aus, einen Anwalt für Arbeitsrecht in Passau zu kontaktieren. Eine Abmahnung ist nur gerechtfertigt, wenn der Umfang des Ausschusses in einem gewissen Maß den betrieblichen Durchschnitt übertrifft. Die Erfahrung zeigt, dass sich diese Fälle als komplex erweisen.

Klarer liegt der Sachverhalt bei andauerndem Unterschreiten der Arbeitszeit wie bei ständigem Zuspätkommen. Eine Abmahnung kann auch folgen, wenn Beschäftigte den Ruf ihres Unternehmens schädigen. In Zeiten sozialer Netzwerke häuft sich dieser Grund für eine Disziplinarmaßnahme. Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot in Form von Diskriminierungen, die Störung des betrieblichen Friedens und das Missachten von Arbeitsanweisungen stellen weitere Gründe dar.

Dasselbe gilt für Straftaten innerhalb des Unternehmens, der typische Fall ist Diebstahl. Achtung: Auch vermeintliche Lappalien können eine Abmahnung sowie eine spätere Kündigung begründen. Eine Altenpflegerin darf nach dem Mittagessen der Bewohner zum Beispiel nicht das Übriggebliebene verzehren, wenn der Arbeitgeber das untersagt.

Juristisch gegen eine Abmahnung in Passau vorgehen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, gibt es drei Möglichkeiten: Sie akzeptieren diese, lassen der Personalakte eine Gegendarstellung hinzufügen oder klagen beim Arbeitsgericht in Passau dagegen. Befragen Sie am besten uns, wir begutachten Ihren Sachverhalt und schlagen Ihnen die geeignete Reaktion vor. Sollten Sie auf eine Klage verzichten, bedeutet das bei einer späteren Kündigung nicht automatisch Nachteile. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage bewertet das Arbeitsgericht in Passau die zugrunde liegende Abmahnung.

 

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