Trennungsunterhalt Passau
Eine Trennung ist emotional und schwierig genug. Ehe die Scheidung rechtskräftig durchgesetzt wird, müssen Sie ein Trennungsjahr einhalten. Finanziell ändert sich einiges, da Sie nach der Trennung von „Tisch und Bett“ nicht mehr gemeinsam wirtschaften. Hier sieht der Gesetzgeber die Zahlung von Trennungsunterhalt vor, den Ihr ehemaliger Partner für das gesamte Trennungsjahr zahlen muss. Verwechseln Sie diese Unterhaltsleistung nicht mit dem Ehegattenunterhalt, der erst nach Scheidung vor einem ordentlichen Gericht in Passau eingefordert werden kann. Sie haben Fragen zu diesem Thema oder benötigen eine Beratung im Unterhaltsrecht in Passau? Dann ist unsere Kanzlei Ihr Ansprechpartner, der Sie in Passau berät und gerichtlich vertritt. In den meisten Fällen streiten sich ehemalige Eheleute um den Trennungsunterhalt, was letztendlich vor Gericht endet. Aber auch eine außergerichtliche Einigung ist möglich und weniger nervenaufreibend, als es Ihre gerichtliche Klage wäre. Als Fachanwalt für Unterhaltsrecht unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihr Recht und Ihr Geld in Passau zu erhalten.
Warum die anwaltliche Betreuung beim Trennungsunterhalt wichtig ist
Wie bereits angesprochen, zahlen die wenigsten ehemaligen Ehepartner ihren getrennt lebenden Partnern Trennungsunterhalt. Doch wenn Sie weniger verdienen und durch das Trennungsjahr finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen, lohnt sich die Beantragung des Trennungsunterhalts. Gerne beraten wir Sie als Fachanwalt in Passau darüber, welcher Betrag Ihnen zusteht und welche Vorgehensweise in Ihrem Fall zum Erfolg führt. Es muss nicht immer eine Klage vor dem Gericht in Passau sein, zumal eine gütliche Einigung weitaus weniger nervenaufreibend ist. Stehen Sie vor der Frage zum Trennungsunterhalt oder haben bereits einen Anspruch geäußert und bisher kein Geld erhalten? Dann ist ein Fachanwalt in Passau die beste Lösung, um den Ihnen zustehenden Trennungsunterhalt zu bekommen und Ihr Leben im gewohnten Standard aufrecht erhalten zu können. Auch wenn das Trennungsjahr kurz bevor steht und Sie wissen möchten, ob und wenn ja, wie viel Trennungsunterhalt Ihnen zusteht, sind Sie in unserer Kanzlei in Passau bestens beraten.
Wenn der Trennungsunterhalt ausbleibt
Viele ehemalige Paare stehen vor dem Problem, dass es einen Empfänger und einen Schuldner im Bezug auf den Trennungsunterhalt gibt. Ausnahmen bestätigen die Regel und betreffen nur scheidungswillige Paare, die in der Ehe gleich verdient haben. In diesem Fall hebt sich der gegenseitige Unterhaltsanspruch auf, sodass Sie weder Geld zahlen müssen, noch ein Anrecht auf Trennungsunterhalt haben. In den meisten Fällen ist es aber so, dass Sie als Ehefrau und Mutter keinen oder nur einen geringen Erwerb erzielen. In diesem Fall ist Ihr ehemaliger Ehepartner unterhaltspflichtig und muss sich bereits während des Trennungsjahres in Passau darum bemühen, Ihnen neben dem Kindesunterhalt den Ihnen zustehenden Trennungsunterhalt zu zahlen. Bleibt das Geld aus, obwohl es Ihnen zusteht, zögern Sie nicht, sich von unserem Fachanwalt für Unterhaltsrecht in Passau vertreten zu lassen. Die Hoffnung auf eine freiwillige regelmäßige Zahlung im Trennungsjahr ist oftmals vergebens und führt dazu, dass Sie sich eventuell verschulden und dass Sie täglich immensem Stress durch den ausbleibenden Trennungsunterhalt in Passau ausgesetzt sind.
Ihr Anspruch und Ihr Recht auf Trennungsunterhalt in Passau
Zögern Sie nicht, sich bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Trennungsunterhalt in Passau juristisch vertreten zu lassen. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Unterhaltsrecht setzen Sie Ihren Rechtsanspruch durch.