Verwarngeld in Passau – das Recht auf Ihrer Seite
Es gibt kaum einen Autofahrer, der noch keine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Egal, ob Sie zu schnell unterwegs waren, eine rote Ampel überfahren oder falsch geparkt haben, kennen Sie sicher ein Bußgeld. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen nicht um ein Bußgeld, sondern um ein Verwarngeld. Es ist nicht angenehm, doch haben Sie die Geldstrafe bezahlt, ist der Fall für Sie erledigt. Solche geringen Geldstrafen sind meistens kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld. Wie sieht es nun eigentlich aus, wenn Sie in Passau ein Verwarngeld zahlen müssen und was ist der Unterschied zwischen dem Verwarngeld und dem Bußgeld?
Der Rechtsanwalt in Passau kennt den Unterschied
Der Rechtsanwalt in Passau kennt den Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld. Bei beiden Strafen haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dennoch bestehen einige Unterschiede. Gegen Bußgeld können Sie Einspruch einlegen, während das beim Verwarngeld nicht möglich ist. Trotzdem kann Ihnen der Rechtsanwalt in Passau helfen. Das Verwarngeldist zumeist niedrig. Die Höhe liegt zwischen 5 und 55 Euro. Aufgrund der geringen Höhe wird das Verwarngeld häufig mit dem Bußgeld verwechselt. Es wäre zumeist einfach, den geringen Betrag zu bezahlen, damit der Fall dann für Sie erledigt ist. Trotzdem kann eine solche Strafe für Sie ärgerlich sein. Der Anwalt in Passau ist für Sie da und berät Sie. Ein Bußgeld fällt zumeist höher aus. Beim Einspruch hilft Ihnen der Anwalt in Passau. Er kann das Bußgeld in Passau für Sie abwenden oder abmildern.
Unterschied bei den Kosten
Bei einem Bußgeld können zusätzliche Kosten anfallen. Damit Sie diese Kosten nicht bezahlen müssen, ist der Anwalt in Passau für Sie da. Er berät Sie und hilft Ihnen, damit Sie das Bußgeld und die damit verbundenen Kosten nicht bezahlen müssen. Ein Verwarngeld ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Sie müssen keine Auslagen oder Gebühren bezahlen.
Schnelle Zahlung erforderlich
Wurden Sie in Passau mit einem Verwarngeld belegt, sind Sie gefordert. Sie müssen die Geldstrafe in Passau innerhalb einer Woche bezahlen. Ein Unterschied zum Bußgeld besteht in der Zahlungsfrist. Bei einem Bußgeld ist die Zahlungsfrist länger. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung beim Verwarngeld in Passau innerhalb einer Woche nicht nach, wird ein Bußgeld erhoben. Das kann deutlich teurer werden, denn Sie müssen zusätzlich die Bearbeitungsgebühren bezahlen. Nun kann es passieren, dass Sie die Zahlung einfach vergessen. Ein Bußgeld ist dann ärgerlich. Der Anwalt in Passau hilft Ihnen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Widersprechen gegen das Verwarngeld in Passau
Gegen ein Verwarngeld können Sie keinen Einspruch einlegen. Möchten Sie nicht zahlen und sind Sie der Meinung, dass die Strafe unberechtigt ist, bezahlen Sie nicht. Das Abwarten des Bußgeldbescheids ist die einzige Möglichkeit, wie Sie gegen das Verwarngeld in Passau Einspruch einlegen können. Haben Sie dann einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich an den Anwalt wenden. Sie sollten die zusätzlichen Kosten beim Bußgeld nicht vergessen. Sie liegen mindestens bei 28,50 Euro.
In jedem Fall ist Ihnen der Anwalt in Passau behilflich, wenn Sie ein Verwarngeld oder ein Bußgeld zahlen müssen. Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und auf kompetente Beratung.