Dienstverträge in Passau
Wenn Sie in Passau für eine andere Person auf Grundlage eines individualrechtlichen Austauschvertrages Dienste oder Dienstleistungen gegen ein Entgelt erbringen, so kann es sich bei diesem Vertrag entweder um einen allgemeinen Dienstvertrag oder um einen Arbeitsvertrag handeln. Das Gleiche gilt, wenn Sie auf der anderen Seite des Vertrages stehen und in Passau für die Dienste oder Dienstleistungen einer anderen Person ein Entgelt zahlen. Beide Vertragsarten sind Dienstverträge. Arbeitsverträge stellen dabei eine besondere Form von Dienstverträgen dar. Die Abgrenzung zwischen den beiden Vertragstypen ist sowohl bedeutsam für die Rechte, die den Parteien zustehen, als auch für die jeweiligen Pflichten im Vertragsverhältnis. Falls Sie in Passau Fragen zum Thema Dienstverträge haben, wird Ihnen dieser Artikel beim Verständnis der Materie unterstützen und Sie informieren, wo Sie in Passau professionellen Rechtsrat erhalten.
Allgemeine rechtliche Informationen zum Thema Dienstverträge
Dienstverträge haben eine große Bedeutung für das Wirtschaftsleben. Dies gilt zum einen für die Dienstberechtigten, also die Gläubiger einer Dienstleistung, und zum anderen für die Dienstverpflichteten, also für die Schuldner einer Dienstleistung. Zu unterscheiden sind die zwei wichtigsten Arten von Dienstverträgen. Der allgemeine Dienstvertrag ist in § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Danach handelt es sich bei einem Dienstvertrag um einen gegenseitigen Vertrag, der den einen Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und den anderen Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei Gegenstand der Dienstverträge Dienste jeder Art sein können. Beim allgemeinen Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete eine selbständige Tätigkeit. Im Gegensatz dazu schuldet der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsvertrag eine nicht selbständige Leistung. Der Arbeitsvertrag ist zwar ebenfalls ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB, weist aber einige Besonderheiten auf, die darin begründet sind, dass der Arbeitnehmer abhängig beschäftigt und besonders schutzbedürftig ist. Außerdem besteht nach § 106 der Gewerbeordnung (GewO) ein Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Dagegen begründet der Dienstvertrag eine Verpflichtung zur Erbringung selbständiger Dienste. Arbeitsverträge gewähren Arbeitnehmern einen höheren (vor allem sozialen) Schutz als Dienstverträge.
Dienstverträge in Passau rechtssicher erstellen und auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen
Falls Sie in Passau einer anderen Person für deren Dienste oder Dienstleistungen ein Entgelt zahlen möchten, müssen Sie sich im Voraus Gedanken um die korrekte Vertragsgestaltung machen. Wir helfen Ihnen dabei mit unserer jahrelangen Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts. Durch die Expertise in unserer Kanzlei in Passau sorgen wir für die rechtssichere Erstellung und Ausfertigung Ihrer Dienstverträge oder Arbeitsverträge, damit diese die rechtlichen Vorgaben erfüllen und vor Gericht Bestand haben. Aber auch wenn Sie als Dienstverpflichteter oder Arbeitnehmer in Passau Probleme mit Ihrem Dienstberechtigten bzw. Arbeitgeber haben, ist unsere Kanzlei die erste Anlaufstelle in Passau. Wir prüfen Dienstverträge und Arbeitsverträge auf ihre Rechtmäßigkeit und leisten Ihnen den nötigen Rechtsbeistand.
Ihr Ansprechpartner für Dienstverträge und Arbeitsverträge in Passau
Egal auf welcher Seite des Vertrags Sie stehen: Durch unsere Spezialisierung auf das Vertrags- und Arbeitsrecht sorgen wir einerseits für eine optimale Gestaltung Ihrer Arbeits- und Dienstverträge in Passau und andererseits für eine rechtlich fundierte Prüfung Ihres Arbeits- und Dienstvertrags. Wir streben zunächst eine einvernehmliche Lösung im Rahmen der außergerichtlichen Korrespondenz mit Ihrem Vertragspartner an. Gegebenenfalls vertreten wir Sie aber auch vor Gericht.