Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt in Passau

Wer einen Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber abschließt, macht dies in der Regel nicht aus Spaß oder reinem Zeitvertreib. Nein, dem Arbeitnehmer geht es natürlich darum, als Gegenleistung für seine berufliche Tätigkeit ein Arbeitsentgelt zu erhalten. Falls Sie in Passau einer Arbeit als Angestellter in einem Unternehmen oder sonstigen Einrichtung nachgehen, kann es bei dem Ihnen zustehenden Arbeitsentgelt zu arbeitsrechtlichen Problemen mit Ihrem Arbeitgeber kommen. Das Vorenthalten von Arbeitsentgelt sei hier als Beispiel genannt. Aber auch, wenn Sie demnächst eine neue Stelle in Passau antreten möchten, spielt das Arbeitsentgelt eine bedeutende Rolle. Dies ist etwa der Fall im Rahmen des Bewerbungsgesprächs (Stichwort Gehaltsvorstellungen) und bei Verhandlungen über Gehaltserhöhungen. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen über das Arbeitsentgelt und an wen Sie sich bei Streitigkeiten darüber in Passau wenden können.

Allgemeine Informationen über das Arbeitsentgelt

Beim Arbeitsentgelt handelt es sich zunächst schlicht und einfach um die Gegenleistung des Arbeitgebers, welche dieser dem Arbeitnehmer für dessen erbrachte Arbeitsleistungen auf Grundlage eines zuvor zwischen den beiden Parteien geschlossenen Arbeitsvertrags schuldet. Andere Bezeichnungen sind etwa Lohn, Gehalt oder Vergütung. Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts hängt dabei grundsätzlich von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Kurz: Wie viel Geld Sie als Angestellter verdienen, ist Verhandlungssache und kann sich je nach Branche, konkreter Tätigkeit und Arbeitsort unterscheiden. So liegt das Lohnniveau in Passau etwa niedriger als in München. Die grundsätzliche Vertrags- und Verhandlungsfreiheit ergibt sich aus dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Privatautonomie (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz). Der Gesetzgeber kann dieses Recht jedoch einschränken. So setzt beispielsweise das Gesetz über den Mindestlohn den Parteien des Arbeitsvertrags eine Untergrenze bei der Höhe des Arbeitsentgelts. Gleiches gilt für von Gewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge.

Rechtsbeistand bei Streitigkeiten über das Arbeitsentgelt in Passau

Da das Arbeitsentgelt rechtlichen Regelungen unterliegt, können auch rechtliche Streitigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Arbeitsplatz in Passau liegt oder in einem anderen Ort. Falls Sie jedoch rechtliche Hilfe in Sachen Arbeitsentgelt benötigen, ist unsere Kanzlei in Passau die richtige Wahl. Mit unserer Erfahrung und Spezialisierung in allen Facetten des Arbeitsrechts unterstützen wir Sie in Passau bei Ihrem Anliegen. Uneinigkeiten beim Thema Arbeitsentgelt betreffen beispielsweise die Vorenthaltung von Lohn seitens des Arbeitgebers. Dies gilt etwa für die Ableistung von Überstunden, die vertraglich nicht vereinbart wurden. Bei der Frage, ob Sie sich als Arbeitnehmer auf den gesetzlichen Mindestlohn berufen können, ist zu klären, ob dieser auf Ihre konkrete Tätigkeit anwendbar ist. Ein weiteres häufiges Streitthema ist ein etwaig bestehender Tarifvertrag. Hierbei kann zu prüfen sein, ob dieser wirksam abgeschlossen wurde, für allgemeinverbindlich erklärt wurde und schließlich auch rechtsförmlich korrekt in den Individual-Arbeitsvertrag einbezogen wurde.

Ihr Ansprechpartner bei arbeitsrechtlichen Problemen in Passau

Die Komplexität rechtlicher Fragen im Hinblick auf das Arbeitsentgelt können schnell überfordernd sein. Deshalb hilft unsere Kanzlei in Passau Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber und bemühen uns um eine einvernehmliche Lösung mit ihm. Gegebenenfalls vertreten wir Sie überdies außergerichtlich und vor Gericht. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie in Passau das Arbeitsentgelt bekommen, dass Sie verdienen.
 

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