Unfallrecht Passau
Wenn Sie sich in der Situation wiederfinden, eine rechtliche Vertretung im Unfallrecht zu benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner in Bayern. Vertrauen Sie auf eine umfassende und fachkundige Vertretung und eine individuelle und auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene Beratung.
Als freiwillige Versicherung bietet die private Unfallversicherung dem Versicherten zum Beispiel einmalige Invaliditätsleistungen, eine Unfallrente oder andere Geldleistungen im Falle eines Unfalls. In meiner Anwaltskanzlei in Passau unterstütze ich Sie, sodass Sie gegenüber dem Versicherungsdienstleister stets Ihr Recht erhalten.
Die Leistungen sind zu erwarten, egal ob sich der Unfall im Haushalt im Straßenverkehr oder in der Freizeit ereignet. Die Bewältigung des praktischen Lebens kann für den Versicherten nach einem Unfall zur Herausforderung werden. Eine Invaliditätszahlung kann da Abhilfe schaffen, denn ein kurzeitiger Mehrbedarf bei der Pflege oder Therapie, teure Therapiemethoden, Einkommensminderungen oder ein behindertengerechter Umbau im Wohnbereich können immense Kosten mit sich bringen. Da die private Unfallversicherung alle Unfälle des täglichen Lebens umfasst, sind folglich auch Berufsunfälle abgedeckt. Dabei ist es egal ob nach dem Unfall die Berufstätigkeit ausgeübt werden kann, denn die Leistungen der Unfallversicherung beziehen sich einzig und allein auf den unfallbedingten körperlichen Dauerschaden. Die Berufsunfähigkeitsrente wird beispielsweise von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt.
Kontaktieren sie uns in Passau, um weitere Informationen zum Thema Unfallrecht zu erhalten.
Rechtsanwalt berät im Streit mit Unfallversicherung in Passau, Deggendorf und Regensburg
Eine private Unfallversicherung soll Sie sowohl gegen die akuten als auch die langfristigen Folgen eines Unfalls schützen. Es gibt zahlreiche Versicherer, die eine solche Versicherung anbieten und mit günstigen Konditionen und umfassenden Schutz werben. Oft ist es allerdings der Fall, dass Einzelheiten zum Umfang und den zu erwartenden Leistungen nicht klar kommuniziert werden und es so zu Streitigkeiten zwischen Dienstleister und Kunden kommt. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Leistungen die Ihre Unfallversicherung abdecken sollte und über alles was wir im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung für Sie tun können.
Bei einem Verkehrsunfall in Passau, in der Umgebung oder anderswo zahlt es sich aus, mit Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt einen erfahrenen Juristen einzuschalten. Er macht Ihre Ansprüche im Unfallrecht gegenüber der gegnerischen Partei professionell geltend. Zugleich wehrt er unberechtigte Forderungen an Sie erfolgreich ab. Grundsätzlich können Sie die Auseinandersetzung mit anderen Unfallbeteiligten und deren Versicherungen selbst übernehmen. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich für Laien aber nicht: Viele Versicherungsgesellschaften wollen ihre Kosten minimieren, entsprechend wenden sie alle möglichen Tricks an. Nur ein Anwalt für Unfallrecht kann die Sachlage fundiert einschätzen und die richtigen Schritte in die Wege leiten.
Im Unfallrecht kann es vorkommen, dass sich die Parteien nicht über die Schuldfrage einigen können. Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt greift auf anerkannte Gutachter zurück, die zur Klärung beitragen. Bestenfalls lässt sich anschließend eine außergerichtliche Einigung erzielen. Der Passauer Jurist vertritt Sie ansonsten kompetent vor Gericht. Auch wenn der Unfallgegner seine Schuld eingesteht, können im Unfallrecht Probleme auftreten. Oft ist die Schadenshöhe umstritten. Eine besondere Relevanz erlangt diese Streitfrage häufig, wenn es um Krankheitskosten, Verdienstausfall und ähnliche Forderungen geht. Diese Punkte können sich zu hohen Beträgen summieren, die Gesellschaften minimieren wollen. Zahlreiche Verbraucher wissen erstens nicht, wie viel Geld ihnen zusteht. Zweitens sind sie aufgrund mangelnder Kenntnisse im Unfallrecht nicht in der Lage, die Ansprüche nachdrücklich einzufordern. Dieter W. Schmidt als Anwalt für Unfallrecht in Passau schafft Abhilfe. Erfahrungsgemäß akzeptieren viele Versicherungen berechtigte Ansprüche, sobald sie ein Jurist kontaktiert. Sie wollen unnötige Kosten für ein Gerichtsverfahren sparen.
Beauftragen Sie einen Anwalt für Unfallrecht, profitieren Sie nicht nur von einer optimalen Vertretung ihrer Interessen und damit finanziell. Sie sparen sich auch viel Zeit. Sie müssen sich nicht selbst um diese komplexe Angelegenheit kümmern, Dieter W. Schmidt übernimmt beispielsweise den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung. Die Kosten für den juristischen Beistand trägt in vielen Fällen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Invaliditätsleistung
Laut der Definition der Versicherer tritt die Invalidität dann ein, wenn die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Versicherten nach einem Unfall dauerhaft eingeschränkt sind. Dies ist nicht nur der Fall, wenn man im Rollstuhl sitzt, sondern auch dann, wenn ein Uhrmacher einen Finger verliert. Es lässt sich dabei folgendes Differenzieren. Bei einer nachgewiesenen Vollinvalidität erhalten Sie eine volle Auszahlung aller vereinbarter Leistungen, wohingegen Sie bei einer Teilinvalidität einen reduzierten Betrag erwarten können, welcher vom jeweiligen Verletzungs- bzw. Invaliditätsgrad abhängt. Der Grad der Invalidität wird aufgrund ärztlicher Gutachten festgesetzt. Der Prozentsatz zur Bemessung der einzelnen Körperteile wird werden durch die Gliedertaxe festgelegt. Ein Beispiel: Der Verlust des Fingers des oben genannten Uhrmachers wird im Normalfall mit einer Auszahlung von etwa 20% der Invaliditätssumme bemessen. Da der Uhrmacher allerdings nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben stehen ihm 100% zu.
Unfallrente
Wenn ein Unfall so schwerwiegende Folgen hat, dass die Beeinträchtigung Ihrer Leistungsfähigkeit mindestens 50% beträgt, wird Ihnen lebenslang eine im Vorfeld vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.
Diese Rente kann zusätzlich zur Invaliditätsleistung abgeschlossen werden, jedoch zahlt sich bei Berufstätigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr aus, da Sie neben Unfällen auch Krankheiten abdeckt. Bei Ihren Kindern sieht das allerdings anders aus.
Hier ist eine Unfallversicherung in jedem Fall empfehlenswert, da weder ein Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung noch die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen besteht.
Todesfallleistung
Die Todesfallleistung greift, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.
In diesem Fall wird die vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
Übergangsleistung
Sollte die Festsetzung des Invalidengrades in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr nicht eindeutig möglich sein, greift die Übergangsleistung. Diese deckt die Kosten die in diesem Zeitraum als Folge des Unfalls entstehen können.
Krankentagegeld
Angestellte erhalten im Falle eine Krankheit sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach dieser Zeit erhalten Sie lediglich das wesentlich geringere Krankengeld. Das im Rahmen einer Unfallversicherung ausgezahlte Krankentagegeld deckt Kosten die die Ihnen so entstehen können.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld wird bis zu zwei Jahre nach dem Unfall ausgezahlt.
Es dient der Deckung von Kosten, die Ihnen durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen.
Kosmetische Operationen
Oftmals zieht ein Unfall kosmetische Operationen mit sich um sichtbare Spuren zu korrigieren. Diese werden in festgelegter Höhe ebenfalls vom Versicherer übernommen.
Bergungskosten
Im Falle entstandener Kosten durch Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze übernimmt der Versicherer diese in einem vorher festgelegten Rahmen.