Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag Passau

Auch wenn Beide das Ende eines Arbeitsverhältnisses bedeuten, so besteht zwischen einer Kündigung und eines Aufhebungsvertrages ein großer Unterschied. Ein Aufhebungsvertrag ist immer eine zweiseitige Regelung und es muss von beiden Beteiligten Parteien eine Zustimmung vorliegen.

Vorteile von Aufhebungsverträge

Bei einem Aufhebungsvertrag muss im Grunde nicht die vorgeschriebene Kündigungszeit eingehalten werden – sowohl Kürzungen als auch Verlängerungen sind möglich. Auch müssen die Vorgaben des Kündigungsschutzes nicht beachtet werden, da ja sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgeber eine Zustimmung existieren muss.

Dabei sollten Sie aber als Arbeitnehmer sehr genau aufpassen: Oft liegen die Vorteile hier mehr bei Ihrem Arbeitgeber. So kann die Kürzung der Kündigungszeit dazu führen, dass Sie für eine gewisse Zeit für Zahlungen des Arbeitsamtes gesperrt werden.

Die Vorteile welche Sie als Arbeitnehmer genießen können, sind dennoch nicht von der Hand zu weisen. So können Sie als Vertragsbedingung, welche mit beidseitigem Einverständnis endet, von einem guten Arbeitszeugnis ausgehen. Auch können Sie eine Abfindung als Bedingung für einen Aufhebungsvertrag geltend machen – einmal zugestimmt steht diese Ihnen logischerweise zu.

Im Zweifels Fall sollten Sie sich natürlich gut bei einem Aufhebungsvertag beraten lassen. Gerne unterstützt unsere Anwaltskanzlei aus Passau Sie dabei. Sie erreichen uns entweder telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!

 

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